Während Ihres Aufenthalts in Dänemark haben Sie als Ausländer Anspruch auf medizinische Notfallversorgung, die erforderlich ist (einschließlich notwendiger Untersuchung und Behandlung durch einen Hausarzt), wenn Sie in einem anderen EU-/EWR-Land (dh EU-Staaten) gesetzlich krankenversichert sind sowie Island, Norwegen und Liechtenstein) oder die Schweiz. Sie müssen eine gültige blaue EU-Krankenversicherungskarte mitbringen.

Wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen, akut oder nicht akut. Lesen Sie bitte, die Infobroschüre